Finanzierung

Wusstest du, dass du die Möglichkeit hast, Zuschüsse bei deiner Krankenkasse zu beantragen? YAY, denn somit kannst du deinen Eigenanteil auf etwa die Hälfte des Reisepreises reduzieren. Na, wenn sich das nicht mal spitze anhört!

Wie das funktioniert, erklären wir dir hier:

 

Folgende Zuschüsse kannst du für deine Abrechnung nutzen:

  • Verhinderungspflege 
  • Kurzzeitpflege 
  • Verhinderungspflege Stundenweise (Stadtführungen / Tagestouren/ Veranstaltungs- Assistenz)

Verhinderungspflege (SGB XI §39):

Die Verhinderungspflege bezeichnet die vorrübergehende Pflege eines Pflegebedürftigen, wenn die eigentliche Pflegekraft verhindert ist. Um die durchgehende erforderliche Betreuung zu gewährleisten, kann eine Leistung auf Verhinderungspflege beantragt werden.

Voraussetzung für die Verhinderungspflege sind Personen die seit mindestens sechs Monaten einen Pflegegrad (1-5) haben und auch gleichzeitig eine häusliche Pflege (Unterstützung im Alltag durch Angehörige oder ambulante Dienste) vorliegt.

 

Bei der Verhinderungspflege wird ein formloser Antrag vor dem Einsatz, bei der Krankenkasse / Pflegekasse gestellt. Hierbei muss ein triftiger Grund der Verhinderung angegeben werden, welcher z.B. eine Krankheit, ein Urlaub oder eine Überlastung sein kann. Dabei zählt nicht ein Ausfall des ambulanten Pflegedienstes, denn es gilt generell die Verhinderung privater Pflegekräfte (unabhängig ob Pflegeleistung empfangen wird oder nicht).

Den Antrag kannst du dir von der Krankenkasse / Pflegekasse per Post zusenden lassen. Solltest du Fragen zu der Beantragung haben, können Pflegekassen, Pflegestützpunkte sowie das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit (Telefon 030 3406066-02, Mo-Do 8-18 Uhr und Fr 8-12 Uhr) dir ausführliche Auskünfte geben:

 

Hinweis: Wird die Verhinderungsleistung bewilligt, wird das reguläre Pflegegeld entsprechend dem Zeitraum der Inanspruchnahme zur Hälfte weiter gezahlt.

 

Die Höhe der Verhinderungspflege liegt maximal bei 2.418,00 Euro für höchstens 42 Kalendertage pro Jahr. Dieser Höchstbetrag ergibt sich jedoch nur aus einer Kombination von Verhinderungs-, und Kurzzeitleistungen. 

 

Ob die Kurzzeitpflege zusätzlich beansprucht wird oder nicht, die Leistung der Verhinderungspflege entspricht generell 42 Tage insgesamt und maximal 1.612 Euro. Diese Leistung kannst du für deinen Urlaub einsetzen. Das heißt außerdem, dass es auch bei assistierten Auslandsreisen oft zur Bewilligung der Verhinderungsleistung kommt.

 

Um die Verhinderungspflege mit deiner Krankenkasse abrechnen zu können, erhältst du nach der Reise eine Teilnahmebescheinigung von uns. Diese kannst du bei der Krankenkasse vorlegen. Bitte  stelle vor der Reise/ Tour sicher, ob du auch einen Anspruch auf die Leistung hast. 

 

Kurzzeitpflege (SGB XI§ 42)

Wie bereits erwähnt, kann die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege kombiniert und ergänzend beantragt werden. Somit kann pro Jahr eine Überbrückung bis zu acht Wochen stattfinden, denn die Kurzzeitpflege stellt außerdem eine Übergangsregelung für Pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad (2-5) dar.

Die Kurzzeitpflege setzt ein, wenn z.B. die häusliche Pflegekraft zeitweise verhindert ist, die Pflegeperson auf eine stationäre Unterbringung wartet oder  keine geeignete Einrichtung zur Verfügung steht. Somit kann die Kurzzeitpflege auch bei anderen Einrichtungen oder Veranstaltern übernommen werden.

 

Die Leistung für eine Kurzzeitpflege liegt wie bei der Verhinderungspflege bei 1.612 Euro und das übliche Pflegegeld wird ebenfalls für bis zu 8 Wochen hälftig weitergezahlt.

Der Antrag kann bei den Krankenkassen/ Pflegekassen erhalten werden. Da … keine Zulassung als Pflegeeinrichtung hat, dürfen wir auch grundsätzlich erst einmal keine Kurzzeitpflege anbieten.

 

Wird die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege miteinander kombiniert und wird die Hälfte der Kurzzeitpflegeleistung in einem Jahr noch nicht erreicht, können diese Gelder für eine Verhinderungspflege eingesetzt werden. Somit kann der finanzielle Spielraum noch erweitert werden.

 

Verhinderungspflege 100% + Kurzzeitpflege max. 50% = Höchstbetrag 

 

Nicht genutzte Beträge bleiben bis zum Folgejahr bestehen. Somit entsteht wie bereits erwähnt der Höchstbetrag von 2.418 Euro (1.612 Euro aus der Verhinderungspflege plus 806 Euro aus der Kurzzeitpflege).

 

Verhinderungspflege Stundenweise

Die Verhinderungspflege muss nicht nur zwangsläufig für volle Tage erbracht werden. Es ist durchaus auch möglich, dass die Verhinderungspflege stundenweise geleistet wird.

Jedoch sollte die Dauer der Verhinderung der Pflegekraft hierbei nicht um acht Stunden überschreiten. In diesem Fall wird das Pflegegeld nicht gekürzt und es wird auch nicht auf die Verhinderungstage angerechnet.

 

Entscheidend ist allein der tatsächliche Zeitraum der Verhinderung.

Die Leistung der Verhinderungspflege stundenweise, kannst du für unsere Stadtführungen / Tagestouren oder auch bei unseren Assistenzleistungen von Veranstaltungen einsetzen. Das bedeutet, dass die gesamten Kosten von der Krankenkasse/ Pflegekasse übernommen werden können.

 

Wird dein Antrag bewilligt, überweist die Krankenkasse/ Pflegekasse den Erstattungsbetrag direkt auf dein Konto und dein persönliches Abenteuer kann beginnen!